Die Phase des dauernden Homeoffice von zwei Mitarbeitern ist nun beendet.
Der Arbeitsfluss hatte darunter etwas gelitten.
Unser Büro wurde mit einer Luftreinigungsanlage ausgestattet, die bei Bedarf angeschaltet werden kann.
Alle Mitarbeiter sind vollständig geimpft, der nötige Abstand kann eingehalten werden und zwischen
den Arbeitsplätzen stehen Spuckschutzwände.
Die LÜTKE-BÖRDING GmbH hat zwei Berufszulassungen, als Versicherungs- und Immobilienmakler.
Wir haben wieder damit begonnen die Tätigkeit als Immobilienmakler aktiv auszuüben.
Hintergrund ist dabei, das aus unserem Kundenstamm als Versicherungsmakler immer mehr Aufträge als Immobilenmakler entstehen.
Unser Geschäftsführer kommt von einer längeren Fernreise zurück und ist unmittelbar mit den Unsicherheiten
durch die Covid-19-Pandemie konfrontiert.
Unverzüglich werden zwei Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt umd mit der erforderlichen Technik ausgestattet.
Die Mitarbeiterinnen kommen weiterhin in Büro und haben jeweils Ihren Raum im Büro für sich alleine.
DIe DSGVO tritt ab dem 25.05.2018 in Kraft. DIe Europäische Union hat ein einheitliches Recht zum Schutz der personenbezogenene Daten beschlossen. Wir haben unsere EDV und homepage durch unsere IT-Spezialilsten DSGVO konform anpassen lassen. Zudem wurden die Abläufe im Büro angepasst und alle Mitarbeiter geeschult.
Für Wohnimmobilienverwalter ( Hausverwalter) ist ab dem 01.08.2018 eine neue Eelaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung durch den Gesetzgeber eingeführt worden. Wer bereits vor dem 01.08.2018 als Wohnimmobilienverwalter tätig war, ist verpflichtet, bis spätestens zum 01.03.2019 eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung zu beantragen (Übergangsfrist nach § 161 Gewerbeordnung). Eine Zulassung ist nur möglich, wenn der Antragsteller diverse Unterlagen vorlegt: Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen FInanzamtes, Auskunft aus dem Schuldnerregister, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Die Erlaubsnis gem. § 34 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gewerbeordnung wurde Herrn Holger Lütke-Börding am 10.10.2018 erteilt für das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2. 3. 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verwalten (Wohnimmobilienverwalte)
Wir ändern unseren Firmennamen in LÜTKE-BÖRDING GmbH von bisher LÜTKE-BÖRDING Versicherungsmakler GmbH
Hintergrund:
Um dem Grundsatz nach Firmenklarheit zu entsprechen, haben wir den Sachbezug “Versicherungsmakler” aus dem Firmennamen gestrichen. Da wir nun auch als Immobilienmakler und Hausverwalter tätig werden.
Weitere Änderungen hat es nicht gegeben. Die GmbH wurde 1998 gegründet und hat nur den Firmennamen geändert. Alle Vereinbarungen bestehen unverändert weiter.
Heute sind wir in unsere neuen, modernern Geschäftsräume eingezogen: Neue Adresse: Turnerstraße 61, 33602 Bielefeld
Wir nehmen ab heute unsere neue Tätigkeit als Hausverwalter auf.
Wir haben die zusätzliche Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO erhalten. Mit der Erteilung der Erlaubnis haben wir unser Geschäftsfeld auf die Tätigkeit als IMMOBILIENMAKLER erweitert. Ab sofort können Sie uns auch beauftragen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnungen im Großraum von Bielefeld verkaufen wollen.