Lütke-Börding Versicherungsmakler

Wir versichern Sie so, wie uns selbst

EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie ab dem 22.05.2007

Ab dem 22.05.2007 gilt in Deutschland eine neue Berufsordnung für alle Versicherungsvermittler. Wer nach diesem Datum weiterhin Versicherungen für seine Kunden vermitteln möchte, benötigt zunächst zwingend eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung.

Bis zum 01.01.2009 muss jeder Vermittler zusätzlich eine neue Zulassung bei seiner Aufsichtsbehörde beantragen. Für den Raum Bielefeld ist die Industrie- u. Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Str. 1–3,  D-33602, Bielefeld zuständig.

Im Gegensatz zu dem gebundenen Einfirmenvertreter (dieser ist nur für eine Gesellschaft tätig), müssen ungebundenen Mehrfachagenten u. Versicherungsmakler für Ihre Zulassung alle nachfolgend genannten Voraussetzungen nachweisen.
 

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung sind:

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
  • Zuverlässigkeit,
  • Geordnete Vermögen

Zunächst muss ab dem 22.05.2007 eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung  durch den Vermittler abgeschlossen werden. Ein Vermittler, der ausschliesslich nur für eine Gesellschaft tätig ist, kann auch durch die Haftungserklärung seines Versicherungsunternehmens die ausreichende Versicherung nachweisen.

Bis zum 01.01.2009 müssen dann alle Vermittler eine Gewerbeerlaubnis und eine Registrierungsnummer erhalten haben.

Damit jeder Kunde feststellen kann, ob sein Versicherungsvermittler eine Zulassung hat, wird ab dem  22.05.2007 ein Online-Register durch die IHK  freigeschaltet. 

Spätestens bis zum 01.01.2009 müssen dann alle tätigen Versicherungsvermittler in diesem Register eingetragen sein. www.vermittlerregsiter.info
 

Ab jetzt gilt für Vermittler und Kunden!

Ab dem 22.05.2007 müssen alle Versicherungsvermittler einem Neukunden beim Erstkontakt ihre genaue rechtliche Stellung sowie Ihre Abhängigkeiten schriftlich mitteilen. Beratungsgespräche werden protokolliert und sollten vom Kunden unterschrieben werden.

Im Einzelfall, d.h. wenn der Kunde über umfangreiche Kenntnisse der betreffenden Versicherungssparte verfügt, kann schriftlich ein Beratungsverzicht mit den Kunden vereinbart werden!

Unsere Nummer im Versicherungsvermittlerregister lautet:

D-CJEN-8DJUR-68

Unsere Berufszulassung als Versicherungsmakler wurde uns am 31.05.2007 durch die IHK OWL zu Bielefeld erteilt.

Beratungsprotokolle
Sind für uns nichts Neues!

Eine Vermögensschaden-Haftplichtversicherung haben wir seit Ende 1990, d.h. ab dem Beginn der Tätigkeit als Versicherungsmakler.

Bisher haben wir schon jedes Gespräch mit unseren Kunden dokumentiert! Zukünftig müssen unsere Kunden das Protokoll dann nur noch unterschreiben.

Was wir von der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie halten:
Wir arbeiten als Versicherungsmakler für unsere Kunden und sehen immer die langfristige Verbindung. Entsprechend gestalten wir die Versicherungsverträge und raten zu bestimmten Abschlüssen. Durch die EU-Richtlinie kann jetzt nicht mehr jeder angelernte Quereinsteiger Versicherungen vermitteln. Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit, Geordnete Vermögensverhältnisse und eine teure Berufshaftpflicht wirken nun als Filter.

Die EU-Vermittlerrichtlinie bedeutet uns leider mehr Verwaltung, der Nutzen für den Kunden ist jedoch sehr überzeugend.