Lütke-Börding Versicherungsmakler

Aktuelles rund um Lütke-Börding

Lütke-Börding Versicherungsmakler

Aktuelles

01.11.2021

Das Büro ist nun besser besetzt

Die Phase des dauernden Homeoffice von zwei Mitarbeitern ist nun beendet. 
Der Arbeitsfluss hatte darunter etwas gelitten.  
Unser Büro wurde mit einer Luftreinigungsanlage ausgestattet, die bei Bedarf angeschaltet werden kann. 
Alle Mitarbeiter sind vollständig geimpft, der nötige Abstand kann eingehalten werden und zwischen 
den Arbeitsplätzen stehen Spuckschutzwände. 

03.01.2021

LÜTKE-BÖRDING GmbH Immobilienmakler

Die LÜTKE-BÖRDING GmbH  hat  zwei Berufszulassungen, als Versicherungs- und Immobilienmakler. 
Wir haben wieder damit begonnen die Tätigkeit als Immobilienmakler aktiv auszuüben. 
Hintergrund ist dabei, das aus unserem Kundenstamm als Versicherungsmakler immer mehr Aufträge als Immobilenmakler entstehen. 

26.02.2020

Covid-19-Pandemie

 Unser Geschäftsführer kommt von einer längeren Fernreise zurück und ist unmittelbar mit den Unsicherheiten 
durch die Covid-19-Pandemie konfrontiert.  
Unverzüglich werden zwei Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt umd mit der erforderlichen Technik ausgestattet.
Die Mitarbeiterinnen kommen weiterhin in Büro und haben jeweils Ihren Raum im Büro für sich alleine.   

25.08.2018

DSGVO tritt am 25.05.2018 in Kraft

DIe DSGVO  tritt ab dem  25.05.2018 in Kraft.   DIe Europäische Union hat ein einheitliches Recht zum Schutz der personenbezogenene Daten beschlossen.    Wir haben unsere EDV und  homepage  durch unsere IT-Spezialilsten  DSGVO konform anpassen lassen. Zudem wurden die Abläufe im Büro angepasst und alle Mitarbeiter geeschult. 

31.07.2018

Neue Berufzulassung für Hausverwalter

Für Wohnimmobilienverwalter ( Hausverwalter)  ist ab dem 01.08.2018  eine neue Eelaubnis  nach § 34 c Gewerbeordnung durch den Gesetzgeber eingeführt worden.    Wer bereits vor dem 01.08.2018 als Wohnimmobilienverwalter tätig war, ist verpflichtet, bis spätestens zum 01.03.2019 eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung zu beantragen (Übergangsfrist nach § 161 Gewerbeordnung).     Eine Zulassung ist nur möglich, wenn der Antragsteller diverse Unterlagen vorlegt:   Führungszeugnis,  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen FInanzamtes, Auskunft aus dem Schuldnerregister, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

 Die Erlaubsnis gem. § 34 a Abs. 1 Satz 1  Nr. 4 Gewerbeordnung wurde  Herrn Holger Lütke-Börding am 10.10.2018  erteilt  für  das  gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2. 3. 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verwalten (Wohnimmobilienverwalte)

20.02.2012

Änderung des Firmennamens

Wir ändern unseren Firmennamen in LÜTKE-BÖRDING GmbH von bisher LÜTKE-BÖRDING Versicherungsmakler GmbH

Hintergrund:
Um dem Grundsatz nach Firmenklarheit zu entsprechen, haben wir den Sachbezug  “Versicherungsmakler” aus dem Firmennamen gestrichen. Da wir nun auch als Immobilienmakler und Hausverwalter tätig werden.
Weitere Änderungen hat es nicht gegeben. Die GmbH wurde 1998 gegründet und hat nur den Firmennamen geändert. Alle Vereinbarungen bestehen unverändert weiter.

19.05.2012

Umzug in unsere neuen Geschäftsräume

Heute sind wir in unsere neuen, modernern Geschäftsräume eingezogen: Neue Adresse: Turnerstraße 61, 33602 Bielefeld

01.02.2012

Neue Tätigkeit: Hausverwaltung

Wir nehmen ab heute unsere neue Tätigkeit als Hausverwalter auf.

11.08.2011

Neue Tätigkeit: Immobilienmakler

Wir haben die zusätzliche Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO erhalten. Mit der Erteilung der Erlaubnis haben wir unser Geschäftsfeld auf die Tätigkeit als IMMOBILIENMAKLER erweitert. Ab sofort können Sie uns auch beauftragen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnungen im Großraum von  Bielefeld verkaufen wollen.